Tierschutzverein Sargans-Werdenberg
Tier-Notfallhilfe
Wählen Sie die Situation aus. Sie erhalten sofort die wichtigsten nächsten Schritte und die passende Anlaufstelle.
Akute Lebensgefahr? Polizei 117 oder tierärztlichen Notfalldienst verständigen.
Tier gefunden
- Bei einem gefundenen Hund immer zuerst die Polizei verständigen. Melden Sie den Fund danach zusätzlich unserer Meldestelle.
- Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr. Nähern Sie sich ruhig und sichern Sie das Tier nur, wenn dies gefahrlos möglich ist.
- Prüfen Sie, ob das Tier verletzt wirkt. Bei Verletzungen oder akuter Gefahr sofort Polizei beziehungsweise Tierarzt verständigen.
- Notieren Sie Fundort und Fundzeit und machen Sie nach Möglichkeit ein Foto.
- Melden Sie das Fundtier der Meldestelle. Ein Tierarzt oder eine geeignete Stelle kann einen vorhandenen Chip auslesen.
Tier vermisst
- Suchen Sie zuerst die unmittelbare Umgebung, Keller, Garagen, Schuppen und mögliche Verstecke ab.
- Informieren Sie Nachbarn und bitten Sie diese, geschlossene Räume zu kontrollieren.
- Melden Sie das Tier mit aktuellem Foto, genauer Beschreibung, Ort und Zeitpunkt des Verschwindens.
- Informieren Sie bei registrierten Tieren zusätzlich die Chipdatenbank und erstellen Sie eine Vermisstmeldung bei der STMZ.
Verletztes Tier
- Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, ohne sich selbst zu gefährden.
- Fassen Sie ein verletztes Tier nur an, wenn dies sicher möglich ist. Schmerzen und Angst können Abwehrreaktionen auslösen.
- Halten Sie das Tier ruhig und warm. Geben Sie weder Futter noch Medikamente.
- Bei starker Blutung, Atemnot, Bewusstlosigkeit oder einem Verkehrsunfall sofort Polizei oder tierärztlichen Notfalldienst anrufen.
Jungvogel oder Wildtier entdeckt
- Beobachten Sie das Tier zunächst aus Abstand. Viele Jungvögel werden ausserhalb des Nestes weiterhin von ihren Eltern versorgt.
- Nur bei sichtbarer Verletzung, unmittelbarer Gefahr oder sicher verwaisten sehr jungen Tieren eingreifen.
- Wildtiere nicht füttern und nicht unnötig anfassen. Hunde und Katzen fernhalten.
- Bei Unsicherheit Polizei, Wildhut, Wildtierstation oder Tierarzt kontaktieren und den genauen Fundort angeben.
Tier in einem Fahrzeug
- Prüfen Sie Zustand des Tieres und merken Sie sich Fahrzeug, Standort und Kennzeichen.
- Lassen Sie den Halter ausrufen, wenn sich das Fahrzeug bei einem Geschäft oder Veranstaltungsort befindet.
- Bei Anzeichen von Überhitzung oder wenn niemand rasch erreichbar ist: sofort Polizei 117 verständigen.
- Öffnen oder beschädigen Sie das Fahrzeug nicht eigenmächtig; folgen Sie den Anweisungen der Polizei.
Verdacht auf schlechte Tierhaltung
- Beobachten und beschreiben Sie sachlich: Tierart, Anzahl Tiere, Ort, Zustand und Zeitpunkt.
- Machen Sie Fotos nur von öffentlich zugänglichem Grund oder mit Erlaubnis. Betreten Sie kein fremdes Grundstück.
- Bei unmittelbarer Lebensgefahr oder akuter Gewalt sofort Polizei 117 verständigen.
- Reichen Sie andere Beobachtungen über das TSV-Meldeformular ein. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung benötigt.
Tier kann nicht mehr gehalten werden
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Je mehr Zeit für eine Lösung bleibt, desto besser.
- Beschreiben Sie Tier, Alter, Gesundheit, Verhalten, Verträglichkeit und den Grund der Abgabe ehrlich und vollständig.
- Halten Sie Impfpass, Chipnummer und vorhandene tierärztliche Unterlagen bereit.
- Setzen Sie das Tier niemals aus und geben Sie es nicht unkontrolliert weiter. Eine Aufnahme ist nur nach vorheriger Absprache und vorhandener Kapazität möglich.